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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 8 A 11062/14.OVG   

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https://dejure.org/2015,17342
OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 8 A 11062/14.OVG (https://dejure.org/2015,17342)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.06.2015 - 8 A 11062/14.OVG (https://dejure.org/2015,17342)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - 8 A 11062/14.OVG (https://dejure.org/2015,17342)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 13a Abs 2 S 2 DSchPflG RP, § 13 Abs 1 S 1 DSchPflG RP, § 13 Abs 2 Nr 1 DSchPflG RP, § 13 Abs 2 Nr 2 DSchPflG RP, § 2 Abs 2 S 2 DSchPflG RP
    Denkmalschutzrechtliche Abbruchgenehmigung; Nachweis der Unzumutbarkeit der Erhaltung des Denkmals

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Denkmaleigentümers zum Nachweis der Unzumutbarkeit des Denkmalerhalts nach Eingang des Antrags auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Abbruchgenehmigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DSchG § 13 Abs. 1 S. 1; DSchG § 13a Abs. 2 S. 2
    Pflicht des Denkmaleigentümers zum Nachweis der Unzumutbarkeit des Denkmalerhalts nach Eingang des Antrags auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Abbruchgenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann darf ein Baudenkmal abgerissen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Denkmaleigentümer muss Unzumutbarkeit des Denkmalerhalts nachweisen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Denkmaleigentümer muss Unzumutbarkeit des Denkmalerhalts nachweisen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen einer denkmalschutzrechtlichen Abbruchgenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann darf ein Baudenkmal abgerissen werden? (IBR 2015, 515)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 843
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 18.10.2010 - 1 B 06.63

    Zu den Anforderungen an die Prüfung, ob die Erhaltung eines Baudenkmals nach dem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 8 A 11062/14
    Zerstörungen oder Beschädigungen der Denkmalsubstanz lassen die Denkmaleigenschaft erst dann entfallen, wenn der Verfall so weit fortgeschritten ist, dass eine Erhaltung des Schutzobjekts schlechterdings ausgeschlossen ist (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 3. April 1987 - 1 A 103/85 -, NVwZ-RR 1989, 119; Beschluss vom 16. August 2011 - 8 A 10590/11.OVG -, AS 40, 190 und juris, Rn. 9; BayVGH, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 1 B 06.63 -, BRS 77, 101 und juris, Rn. 32).

    Im Rahmen dieser objektiven Wirtschaftlichkeitsberechnung muss zunächst festgelegt werden, welche Nutzungen für das Denkmal angestrebt werden, sodann ist für diese nicht fernliegenden und am ehesten erfolgversprechende Nutzungsoptionen die Unzumutbarkeit darzulegen (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 19. Mai 2010 - 8 A 11378/09 -, AS 39, 207 und juris, Rn 46; Urteil vom 2. Dezember 2009 - 1 A 10547/09 -, juris, Rn. 32 und 34; BayVGH, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 1 B 06.63 -, BRS 77 Nr. 101 und juris, Rn. 48 ff.).

    Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass der Eigentümer durch beharrliche Vernachlässigung seiner Erhaltungspflichten die Genehmigung der Beseitigung des Denkmals erreichen kann (vgl. BayVGH, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 1 B 06.63 -, BRS 77 Nr. 101 und juris, Rn. 62, Martin/Mieth/Spennemann, Die Zumutbarkeit im Denkmalrecht, 2014, S. 27 und 114).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2009 - 1 A 10547/09

    Kloster Marienberg in Boppard darf nicht abgerissen werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 8 A 11062/14
    Zudem liegt der Übertragung der Darlegungs- und Nachweislast auf den Denkmaleigentümer die Überlegung zugrunde, dass regelmäßig nur dieser über die Informationen verfügt, die für die Beurteilung sinnvoller Nutzungsmöglichkeiten und der Wirtschaftlichkeit des Denkmalerhalts von Bedeutung sind (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 1 A 10547/09 - AS 38, 414 und juris, Rn. 34).

    Im Rahmen dieser objektiven Wirtschaftlichkeitsberechnung muss zunächst festgelegt werden, welche Nutzungen für das Denkmal angestrebt werden, sodann ist für diese nicht fernliegenden und am ehesten erfolgversprechende Nutzungsoptionen die Unzumutbarkeit darzulegen (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 19. Mai 2010 - 8 A 11378/09 -, AS 39, 207 und juris, Rn 46; Urteil vom 2. Dezember 2009 - 1 A 10547/09 -, juris, Rn. 32 und 34; BayVGH, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 1 B 06.63 -, BRS 77 Nr. 101 und juris, Rn. 48 ff.).

    Vielmehr ist zu fordern, dass die wirtschaftliche Unverkäuflichkeit des Denkmals etwa durch eine an Fakten orientierte fachliche Stellungnahme, z. B. durch Vorlage eines Wertgutachtens unter getrennter Bewertung des Bodenwertes und des Wertes der Bausubstanz, zu belegen ist (vgl. OVG Rh-Pf., Urteil vom 2. Dezember 2009 - 1 A 10547/09.OVG -, AS 38, 414 und juris, Rn. 36).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 8 A 11062/14
    Dies ist der Fall, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von einem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch mehr machen und es praktisch auch nicht veräußern kann, da insoweit die Privatnützigkeit des Eigentums nahezu vollständig beseitigt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 und juris, Rn. 85).

    Dies würde der Stellung des Denkmalschutzes als Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 und juris, Rn. 81) zuwiderlaufen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.1984 - 1 A 76/83

    Grundriß; Ort; Schutzwürdig; Schutz; Denkmal; Denkmalzone; Einzelausweisung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 8 A 11062/14
    Dem Erfordernis, dass für die Erhaltungswürdigkeit des Denkmals, soweit diese auf wissenschaftliche oder künstlerische Gründe gestützt wird, im Regelfall auf den Wissens- und Erkenntnisstand sachverständiger Kreise abgestellt werden muss, ist damit ebenfalls Rechnung getragen (vgl. zu diesem Kriterium: OVG Rh-Pf, Urteil vom 26. April 1984 - 1 A 76/83 -, DVBl. 1985, 406, 408; Urteil vom 1. April 2009 - 8 A 11043/08.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2001 - 1 A 11012/01

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung einer Genehmigung zum Abbruch eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 8 A 11062/14
    Der Gesetzgeber hat diese Anforderungen in § 2 Abs. 2 Satz 2 DSchG aufgegriffen und eine Unzumutbarkeit der Erhaltung und Pflege eines Denkmals insbesondere dann angenommen, wenn eine wirtschaftliche Belastung durch Erhaltungskosten entsteht, die dauerhaft nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden kann (vgl. insoweit: OVG Rh-Pf, Urteil vom 25 Oktober 2001 - 1 A 11012/01.OVG -, AS 29, 219 und juris, Rn. 30; Urteil vom 26. Mai 2004 - 8 A 12009/03.OVG -, BRS 67 Nr. 210 und juris, Rn. 37).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2004 - 8 A 12009/03

    Keine Abrissgenehmigung für Denkmal-Haus

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 8 A 11062/14
    Der Gesetzgeber hat diese Anforderungen in § 2 Abs. 2 Satz 2 DSchG aufgegriffen und eine Unzumutbarkeit der Erhaltung und Pflege eines Denkmals insbesondere dann angenommen, wenn eine wirtschaftliche Belastung durch Erhaltungskosten entsteht, die dauerhaft nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden kann (vgl. insoweit: OVG Rh-Pf, Urteil vom 25 Oktober 2001 - 1 A 11012/01.OVG -, AS 29, 219 und juris, Rn. 30; Urteil vom 26. Mai 2004 - 8 A 12009/03.OVG -, BRS 67 Nr. 210 und juris, Rn. 37).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.1987 - 1 A 103/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 8 A 11062/14
    Zerstörungen oder Beschädigungen der Denkmalsubstanz lassen die Denkmaleigenschaft erst dann entfallen, wenn der Verfall so weit fortgeschritten ist, dass eine Erhaltung des Schutzobjekts schlechterdings ausgeschlossen ist (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 3. April 1987 - 1 A 103/85 -, NVwZ-RR 1989, 119; Beschluss vom 16. August 2011 - 8 A 10590/11.OVG -, AS 40, 190 und juris, Rn. 9; BayVGH, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 1 B 06.63 -, BRS 77, 101 und juris, Rn. 32).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 8 A 10590/11

    Antrag auf Genehmigung der Anbringung einer Photovoltaikanlage auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 8 A 11062/14
    Zerstörungen oder Beschädigungen der Denkmalsubstanz lassen die Denkmaleigenschaft erst dann entfallen, wenn der Verfall so weit fortgeschritten ist, dass eine Erhaltung des Schutzobjekts schlechterdings ausgeschlossen ist (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 3. April 1987 - 1 A 103/85 -, NVwZ-RR 1989, 119; Beschluss vom 16. August 2011 - 8 A 10590/11.OVG -, AS 40, 190 und juris, Rn. 9; BayVGH, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 1 B 06.63 -, BRS 77, 101 und juris, Rn. 32).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 8 A 11378/09

    Teilzerstörtes Kelterhaus in Grünstadt-Asselheim muss nicht wiederaufgebaut

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 8 A 11062/14
    Im Rahmen dieser objektiven Wirtschaftlichkeitsberechnung muss zunächst festgelegt werden, welche Nutzungen für das Denkmal angestrebt werden, sodann ist für diese nicht fernliegenden und am ehesten erfolgversprechende Nutzungsoptionen die Unzumutbarkeit darzulegen (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 19. Mai 2010 - 8 A 11378/09 -, AS 39, 207 und juris, Rn 46; Urteil vom 2. Dezember 2009 - 1 A 10547/09 -, juris, Rn. 32 und 34; BayVGH, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 1 B 06.63 -, BRS 77 Nr. 101 und juris, Rn. 48 ff.).
  • OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22

    Berufungsverfahren: Abrissgenehmigung für ehemalige Kirche

    [Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 17.6.2015 - 8 A 11062/14 -, juris (m.w.N.)].

    [Vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris; sowie OVG Koblenz, Urteil vom 17.6.2015 - 8 A 11062/14 -, juris] Zur Glaubhaftmachung ist es erforderlich, dass der Eigentümer die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung des Denkmals in einer nachvollziehbaren Wirtschaftlichkeitsrechnung darlegt, die alle relevanten Faktoren berücksichtigt.

  • BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16

    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie;

    Einige der angeführten Entscheidungen gehen wie das angegriffene Urteil davon aus, dass eine nahezu vollständige Beseitigung der Privatnützigkeit nicht gegeben ist, wenn ein Baudenkmal praktisch veräußert werden kann (OVG Koblenz, Urteil vom 17. Juni 2015 - 8 A 11062/14 - NVwZ-RR 2015, 843 Rn. 42; OVG Magdeburg, Urteil vom 18. Februar 2015 - 2 L 175/13 - juris Rn. 92; OVG Münster, Urteil vom 13. September 2013 - 10 A 1069/12 - NWVBl. 2014, 151 ).
  • VG Neustadt, 10.12.2020 - 4 K 144/20

    Landesrechtliche Beanstandungsklage - Erledigung durch Wegfall des

    § 2 Abs. 2 Satz 3 DSchG sieht hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast vor, dass die Unzumutbarkeit durch den Erhaltungspflichtigen nachzuweisen ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Juni 2015 - 8 A 11062/14 -, Rn. 44, juris).

    Dabei ist ein verlässlicher Nachweis der Unzumutbarkeit erst dann nachvollziehbar geführt, wenn in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ein Vergleich der voraussichtlichen Investitions- und Bewirtschaftungskosten unter Einbeziehung von Steuervergünstigungen und ggf. zugesagten staatlichen Zuschüssen einerseits und der aus dem sanierten Objekt zu erzielenden möglichen Nutzungserträge andererseits vorgenommen wird (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Mai 2010 - 8 A 11378/09 -, Rn. 46, juris; Urteil vom 17. Juni 2015 - 8 A 11062/14 -, Rn. 45, juris).

    Hierzu müsste eine fachliche Stellungnahme einer kompetenten Stelle, wie etwa einer Finanzbehörde, eines Steuerberaters oder eines Wirtschaftsprüfers vorliegen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Juni 2015 - 8 A 11062/14 -, Rn. 53, juris), was aber nicht der Fall ist.

  • VGH Bayern, 09.01.2024 - 1 ZB 20.2390

    Berechtigtes Interesse an Feststellung fehlender Denkmaleigenschaft (verneint für

    Den Eigentümer trifft hierfür die Darlegungslast, dass eine Veräußerung zu zumutbaren Bedingungen nicht erfolgen kann (vgl. zu den Anforderungen: OVG Rh-Pf, U.v. 17.6.2015 - 8 A 11062.14 - NVwZ-RR 2015, 843).
  • VG Hannover, 10.12.2019 - 4 A 3726/19

    Baudenkmal; Darlegungslast; Veräußerungsbemühungen; wirtschaftliche

    Zugleich dient es den Zielen des Denkmalschutzes, von einem Abriss eines Gebäudes abzusehen, wenn ein Erwerber - etwa aufgrund anderer wirtschaftlicher Einschätzungen, höherer Risikobereitschaft oder eines besonderen Affektionsinteresses - bereit ist, auch bei negativer Wirtschaftlichkeitsberechnung ein Denkmal zu erhalten (BVerwG, Beschluss vom 28.07.2016 - 4 B 12/16 -, Rn. 10, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 17.06.2015 - 8 A 11062/14 - 8 A 11062/14 -, Rn. 42, juris; OVG Magdeburg, Urteil vom 18.02.2015 - 2 L 175/13 - Rn. 92, juris; OVG Münster, Urteil vom 13.09.2013 - 10 A 1069/12 - Rn. 43, juris).
  • VG Koblenz, 11.08.2015 - 1 K 193/15

    Wasserhochbehälter ist Denkmal

    Davon kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Verfall des Denkmals schon so weit fortgeschritten ist, dass eine Erhaltung schlechterdings ausgeschlossen ist (OVG Rh.-Pf., Urt. v. 03.04.1987, NVwZ-RR 1989, 119; Urt. v. 17.06.2015 - 8 A 11062/14.OVG -, esovgrp).
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